Schon Mofa- oder Scooter-Kennzeichen erneuert?

Seit dem 01. März müssen Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter über ein grünes Versicherungskennzeichen verfügen. Erhältlich ist es direkt beim Kfz-Versicherer des Vertrauens. Wer noch mit einem blauen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern steht bei einem Unfall auch ohne Versicherungsschutz da. Das kann inklusive möglicher Folgekosten wie Schadensersatz unangenehm teuer werden. […]

Wir rufen Sie gerne zurück

Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu.

Seit dem 01. März müssen Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter über ein grünes Versicherungskennzeichen verfügen. Erhältlich ist es direkt beim Kfz-Versicherer des Vertrauens. Wer noch mit einem blauen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern steht bei einem Unfall auch ohne Versicherungsschutz da. Das kann inklusive möglicher Folgekosten wie Schadensersatz unangenehm teuer werden.

Wie sinnvoll der gesetzlich vorgeschriebene Schutz ist, zeigt die Statistik: Über 21.000 Haftpflichtschäden wurden 2023 verzeichnet, sie summierten sich auf knapp 100 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden pro Fall erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent auf über 4.600 Euro. Auch eine Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz kann sich lohnen: E-Scooter etwa werden prozentual viel häufiger gestohlen als Pkw, nämlich zuletzt 277 von 10.000 (Pkw: 4 von 10.000).

Neben den genannten Zweirädern gilt die Versicherungspflicht auch für E-Bikes, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, für motorisierte Rollstühle, für Quads und Trikes, die maximal 45 Stundenkilometer erreichen, sowie für einige alte Mopeds aus DDR-Produktion.

Aktuelle News

BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen
Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten. Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb […]
Pflegevorsorge weit hinter eigentlichem Bedarf
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) möchte die schwarz-rote Koalition mehr Stabilität in die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung bringen. Das läuft naturgemäß auf eine stärkere Belastung der Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen hinaus. So sollen: · die Zuschläge für Heimunterbringung sechs Monate später als bisher gezahlt werden, · die Voraussetzungen für die Zuteilung eines Pflegegrades […]