Geld zurück vom unseriösen „Finanzcoach“?

Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen Preis. Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat […]

Wir rufen Sie gerne zurück

Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu.

Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen Preis.

Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz – damit sind seine Verträge grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin gehandelt, wurde verworfen.

Aktuelle News

Wohngebäudeversicherungen: ein Fünftel top, ein Zehntel Flop
Feuer, Leitungswasser, Stürme und Hagel können Wohngebäude schwer beschädigen oder sogar zerstören, weshalb eine Versicherung gegen diese Risiken für Eigenheimbesitzer hierzulande guter Standard ist – bestenfalls mit einer Deckung für Elementargefahren wie etwa Starkregen und Überschwemmung. Dass man beim Abschluss nicht nur auf den Preis achten sollte, unterstreicht ein Wohngebäudeversicherungs-Rating des renommierten Analysehauses Franke und […]
Nachfolger für Riester: 2027 startet das Altersvorsorgedepot
Die Riester-Rente hat die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt, ihre Verbreitung ist in den letzten Jahren gesunken. Großen Anteil daran hat die obligatorische 100-prozentige Beitragsgarantie, die kaum eine rentierliche Geldanlage zulässt. Für die ab dem 1. Januar 2027 verfügbare Nachfolgelösung namens Altersvorsorgedepot hat der Gesetzgeber daher mehr Freiheiten vorgesehen: Garantien können zwar in Höhe […]